Rechtsprechung
AG Halle/Saale, 01.12.2011 - 93 C 1919/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 411 ZPO, § 535 Abs 2 BGB
Mietverhältnis: Streitgegenstand bei Klage auf Mietrückstände - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01
"Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge
Auszug aus AG Halle/Saale, 01.12.2011 - 93 C 1919/10
Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag bestimmt, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und dem Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH, Urteil vom 3. April 2003, Az. I ZR 1/01, zitiert nach juris).